Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen von Mitarbeitern verhindern und beseitigen soll. AGG §1:„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.˝