Der Arbeitnehmer schließt einen privatrechtlichen Vertrag mit seinem Arbeitgeber ab, in dem Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt sind. Auf dieser Grundlage erwächst für den Arbeitnehmer die Pflicht, seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. In der Zeitarbeitsbranche (oder auch Arbeitnehmerüberlassung) werden Arbeitnehmer häufig auch Zeitarbeitnehmer oder Zeitarbeiter genannt. In heutigen Zeiten arbeiten Menschen unterschiedlichster beruflicher Qualifikation in der Zeitarbeitsbranche. Nicht selten bietet Zeitarbeit den Arbeitssuchenden einen Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.