Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union. Demnach darf jeder Bürger eines EU-Staates in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen und ausüben wie ein Angehöriger dieses Staates. Das bedeutet: Im Hinblick auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen darf es keine Ungleichbehandlung aufgrund der Staats­angehörigkeit geben.

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