Jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber, unabhängig von der Branchenzugehörigkeit, unterliegt den aktuell geltenden Gesetzen und Tarifverträgen. Diese beinhalten – beispielsweise – den gesetzlichen Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlte Urlaubstage und die monatliche Arbeitszeit. Im Manteltarifvertrag der Personaldienstleistungsbranche ist eine regelmäßige monatliche Arbeitszeit von 151,67 Stunden festgelegt, die eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden ergibt. Diese darf auf maximal 40 Stunden ausgedehnt werden. Aufgrund von individuellen Vereinbarungen mit dem Kundenunternehmen oder Arbeitsschwankungen kann es zu Plus- oder Minusstunden kommen, die auf einem Arbeitszeitkonto geführt werden und in einem bestimmten Zeitraum auszugleichen sind.

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