Berufsgenossenschaft

Alle Zeitarbeitnehmer sind, unabhängig von Einsatzbetrieb und Personaldienstleister, grundsätzlich bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) pflichtversichert. Im Falle eines Arbeitsunfalls im Kundenunternehmen meldet der Personaldienstleister den Vorfall der VBG. Zudem steht die VBG beratend zum Thema Arbeitssicherheit zur Seite. Die Beiträge für die VBG werden allein vom Personaldienstleister als Arbeitgeber gezahlt.

Kategorien:
< zurück zum Glossar