Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die aufsichtführende Behörde in der Arbeitnehmerüberlassung. Sie erteilt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Personaldienstleistungs­unternehmen sind verpflichtet, einem Zeitarbeitnehmer bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der BA zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu übergeben.

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