Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die aufsichtführende Behörde in der Arbeitnehmerüberlassung. Sie erteilt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Personaldienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, einem Zeitarbeitnehmer bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der BA zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu übergeben.