Schließt ein Kundenunternehmen einen Vertrag mit einem Master Vendor, so ist dieser Master Vendor verantwortlich für die Planung und Deckung des Bedarfs an Zeitarbeitnehmern beim Kundenunternehmen. Häufig ist der Personalbedarf so hoch, dass neben dem Master Vendor noch Mitarbeiter anderer Personaldienstleister eingesetzt werden. Diese weiteren Personaldienstleister werden Co-Lieferanten genannt.