Das Direktionsrecht ist das Recht eines Arbeitgebers, Weisungen an den Arbeitnehmer zu erteilen und ihn entsprechend der wechselnden betrieblichen Erfordernisse einzusetzen. Für die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung ist ein Zeitarbeitnehmer vollständig in die Organisation des Kundenunternehmens eingegliedert. Deshalb überträgt das Zeitarbeitsunternehmen dem Kundenunternehmen in der Regel ein sogenanntes sekundäres Direktionsrecht. Das Direktionsrecht wird also aufgeteilt: Einerseits entscheidet der Personaldienstleister weiterhin im Rahmen der vereinbarten Arbeitspflicht darüber, wann, wo und in welcher Form der Zeitarbeitnehmer beim Kunden eingesetzt wird. Andererseits obliegen die Weisungen zur konkreten Arbeitsausübung vor Ort dem Kundenunternehmen.

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