Drehtürklausel

Die so genannte Drehtürklausel ist eine gesetzliche Regelung: Sie verhindert, dass Mitarbeiter von einem Kundenunternehmen zunächst entlassen und anschließend (innerhalb von 6 Monaten nach Ausscheiden) zu schlechteren Bedingungen als Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerüberlassung wieder eingesetzt werden.

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