Durch die Arbeitnehmerüberlassung entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen drei Beteiligten: dem Zeitarbeitnehmer, dem Kundenunternehmen sowie dem Personaldienstleistungsunternehmen. Durch dieses Dreiecksverhältnis entstehen folgende Beziehungen: Der Zeitarbeitnehmer schließt mit dem Personaldienstleister einen Arbeitsvertrag. Einsatzort des Arbeitnehmers ist das Kundenunternehmen. Zwischen Personaldienstleister und Kundenunternehmen wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen, der die Einzelheiten des Arbeitseinsatzes regelt.