Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerüberlassung werden anhand eines neunstufigen Entgeltsystems entlohnt, das durch tarifliche Erfahrungszuschläge, sowie in bestimmten Wirtschaftsbereichen durch Branchenzuschläge ergänzt wird. Die Details der Entgelte sind in den DGB-Tarifwerken geregelt. Arbeitnehmer haben danach einen Rechtsanspruch auf eine so genannte verstetigte Vergütung auf Basis der individuellen, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. In der Arbeitnehmerüberlassung existiert ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn, an den auch ausländische Personaldienstleister gebunden sind.