Equal Pay

Gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat ein Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an dasselbe Kundenunternehmen einen gesetzlichen Equal Pay-Anspruch – also ein Gleichstellungsgebot hinsichtlich des Arbeitsentgeltes. Damit erhält der Zeitarbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenunternehmen. Abweichungen sind nur möglich, wenn bei der Überlassung des Zeitarbeitnehmers zusätzlich Branchenzuschlagstarifverträge gelten.

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