Equal Treatment umfasst den Anspruch des Zeitarbeitnehmers auf Gleichbehandlung im Kundenunternehmen, in dem er eingesetzt ist. Hier geht es also nicht vorrangig um das Arbeitsentgelt, sondern um die Arbeitsbedingungen. Das Kundenunternehmen gewährt dem Zeitarbeitnehmer gegenüber also die gleichen Arbeitsbedingungen wie den Stammbeschäftigten des Kundenunternehmens.