Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist das Personaldienstleistungsunternehmen verpflichtet, einem überlassenen Arbeitnehmer im Kundenunternehmen die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt zu gewähren, die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer der Stammbelegschaft im Kundenunternehmen gelten. Zudem ist im Arbeitsvertrag die Anwendung eines wirksamen Tarifvertrages der Arbeitnehmerüberlassung vereinbart, der die Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer einheitlich regelt.