Jahressonderzahlungen

Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Personaldienstleistungsunternehmen und Arbeitnehmer mehr als 6 Monate ohne Unterbrechung, so hat der Mitarbeiter Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Details dazu sind im Manteltarifvertrag geregelt.

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