Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Alle Beschäftigten haben Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Einzelheiten sind im Entgeltfortzahlungsgesetz und im Tarifvertrag geregelt. So gilt nach § 3 Absatz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, dass dieser Anspruch nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses entsteht.

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