Sozialversicherungspflichtige Jobs

Jede entgeltliche Tätigkeit im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, sofern nicht Ausnahmen bestehen (wie z. B. geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse). Über die Sozialversicherung werden Arbeitnehmer gegen Lebens- und Beschäftigungsrisiken abgesichert. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gezahlten Entgelt und wird gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beiträge zur Berufsgenossenschaft trägt ausschließlich der Arbeitgeber.

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