Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die von vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern sowie geringfügig Beschäftigten. Gesetzliche Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz § 2.
Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die von vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern sowie geringfügig Beschäftigten. Gesetzliche Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz § 2.