Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die von vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern sowie geringfügig Beschäftigten. Gesetzliche Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz § 2.

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