Übernahmeoption

Ist die Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer bei einem Kundenunternehmen mit der Möglichkeit (Option) verbunden, nach einer bestimmten Zeit in dieses Kundenunternehmen zu wechseln, so spricht man von Übernahmeoption. Der Zeitarbeitnehmer kann in dem Fall also entscheiden, ob er seinen bestehenden Arbeitsvertrag bei dem ihm bekannten Personaldienstleister fortsetzt oder in ein neues Arbeitsverhältnis im Kundenunternehmen wechselt.

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