Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse enthält Angaben zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt eine Krankenkasse, dass alle Beiträge vorschriftsgemäß vom Arbeitgeber bezahlt wurden und keine Rückstände bestehen. Außerdem enthält sie Angaben darüber, wie viele Arbeitnehmer bei der jeweiligen Krankenkasse gemeldet sind. In einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) wird bestätigt, dass der Arbeitgeber der VBG angehört und die Beiträge zuverlässig gezahlt werden.