Unfallverhütung

Der Personaldienstleister und das Kundenunternehmen müssen die Arbeitnehmer über die am Einsatzort maßgeblichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aufklären. Dabei ist eine arbeitsspezifische Unterrichtung erforderlich. Die Unfall­verhütungs­vorschriften der Berufsgenossenschaften sind einzuhalten.

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